Kosten

Die Notarkosten sind bundesweit einheitlich durch das Gerichts- und Notarkostengesetz geregelt und damit bei allen Notaren gleich. Das Kostensystem ist sorgfältig austariert. Es führt dazu, dass Notare viele Amtstätigkeiten ohne eine kostendeckende Gebühr durchführen. Dies wird dadurch ausgeglichen, dass sie bei Geschäften mit hohem Geschäftswert höhere Gebühren vereinnahmen. Durch die Anknüpfung der Notargebühren an den Wert des Geschäfts und damit an die Leistungsfähigkeit der Beteiligten wird erreicht, dass jeder notarielle Tätigkeiten unabhängig von seinen Vermögensverhältnissen und der Komplexität der Angelegenheit in Anspruch nehmen kann. Das notarielle Kostensystem ist damit sozialverträglich ausgestaltet.

Es hat auch einen weiteren Vorteil: Die notarielle Beratung einschließlich der Entwurfstätigkeit ist in der Beurkundungsgebühr bereits enthalten. Hierfür entstehen also keine gesonderten Kosten.

Berechnungsbeispiele zu Notarkosten finden Sie auf dem Informationsportal der Bundesnotarkammer.

Auf Wunsch informieren wir Sie gerne im Vorfeld über die anfallenden Kosten.