Beglaubigung

Viele Dokumente können im Rechtsverkehr nur dann eingesetzt werden, wenn sie notariell beglaubigt sind. Als Notar bestätige ich, dass eine Abschrift mit dem Originaldokument übereinstimmt, oder dass eine spezifische Person ein Dokument eigenhändig unterschrieben hat.

Falls ein notariell beglaubigtes Dokument im Ausland verwendet werden soll, kann hierfür eine sogenannte Apostille oder Legalisation erforderlich sein. Das notwendige Verfahren zu deren Erhalt initiieren wir gerne für Sie.

Online-Formulare

Unabhängig davon, ob Sie zum aktuellen Zeitpunkt lediglich eine notarielle Beratung wünschen oder eine Beurkundung anstreben: Wir bieten Ihnen die Möglichkeit, sämtliche erforderlichen Angaben direkt in ein maßgeschneidertes Online-Formular einzugeben und dieses anschließend in verschlüsselter Form sicher an uns zu übermitteln. Auf diese Weise können wir Ihnen effizient und zügig einen passenden Termin vorschlagen.

Ihr Ansprechpartner

Dr. Benedikt Berthold

Gemeinsam mit meinem fachkundigen Team biete ich Ihnen gerne eine notarielle Beratung rund um das Thema Beglaubigung. Wir sorgen dafür, dass Ihre Angelegenheiten genau nach Ihren Wünschen und rechtssicher geregelt werden. Bei Fragen oder für Unterstützung kontaktieren Sie uns bitte. Wir stehen Ihnen zur Seite.

Umfassende rechtliche Beratung

Zentrale Lage in Erkelenz

Verständliche Kommunikation

Transparente Kostenstruktur